AGB

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 'AGB') gelten für alle Verträge, die INDIGO Fitness Zürich AG mit Personen oder Unternehmen im Webshop für die aufgeführten Mitgliedschaften / Produkte abschliesst. Mit dem Kauf einer Dienstleistung/Produkt im Webshop akzeptiert der Kunde die AGB und den INDIGO Club Guide.

Leistungen, Angebote etc. von INDIGO Fitness über den Webshop erfolgen ausschliesslich nach Massgabe dieser AGB. Die AGB gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung. INDIGO Fitness behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

Vertragsschluss und Lieferung

Der Online-Vertrag bedarf keiner Unterschrift und wird nicht auf Papier festgehalten. Er entfaltet unmittelbar rechtsbindende Wirkung für die Parteien nach der Bestätigung von Seiten des gewählten INDIGO Fitness Clubs. Bis zum Zeitpunkt der ausdrücklichen Bestätigung durch INDIGO bleibt der Käufer an die Bestellung gebunden. Für die vom Käufer bestellte Mitgliedschaft gelten jeweils die zum Bestelldatum gültigen, im Webshop angegebenen Preise in Schweizer Franken.

Mitgliedschaftsvertrag:

1. Das Mindestalter für Mitglieder und Gäste beträgt 18 Jahre.

2. In der Jahresmitgliedschaft inbegriffen sind: Benutzung der Fitnessgeräte, der Sauna, des Dampfbades, des Ruheraums, der Garderoben, der Duschen, der Lounge; Besuch der planmässigen Gruppenkurse; kostenlos ein Duschtuch sowie ein Handtuch pro Besuch, kostenlos ein Kaffee in der Lounge, kostenlos Pflegeprodukte; bis zu vier Trainingsberatungen mit unseren Fitnesstrainern pro Jahr; sowie eine persönliche Mitgliederkarte und ein persönliches Zahlenschloss.

3. Die Mitgliederkarte berechtigt zum Besuch und zur Benutzung der Einrichtungen von INDIGO. Die Mitgliederkarte ist persönlich, nicht übertragbar und grundsätzlich nicht abänderbar.

4. Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 12 Monate. Die Jahresmitgliedschaft erneuert sich automatisch um genau 12 Monate und zu den dann aktuellen Bedingungen, wenn sie nicht 30 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich und eingeschrieben gekündigt wird.
a. Inkasso: Verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch, so erhält das Mitglied eine E-Mail mit der Zahlungsaufforderung über die Mitgliedschaftsgebühr mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen. Ist der Betrag nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht auf dem INDIGO Konto eingegangen, wird die 2. Mahnstufe ausgelöst. Die 2. Frist beläuft sich wiederum auf 10 Tage. Sollte nach Ablauf dieser Zahlungsfrist wieder keine Zahlung auf dem INDIGO Konto eingegangen sein, dann wird eine 3. und letzte Mahnung versandt mit der Androhung über das Abtreten der Forderung an das Inkasso Büro:
Intrum AG
Eschenstrasse 12
8603 Schwerzenbach
Dem Mitglied werden in der letzten Mahnstufe ebenfalls 10 Tage als Zahl-ungsfrist gesetzt, bevor die Betreibung ausgelöst wird.

5. Eine vorzeitige Vertragsauflösung und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Als Härtefälle gelten:
— länger andauernde Krankheit oder Unfall
— definitiver Wechsel, sowohl des Wohn­ wie auch des Arbeitsortes (weiter als 30 km von Indigo enfernt).

Der Mitgliedschaftsvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie z.B. Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle eingereicht werden. Der Rest der Jahresmitgliedschaft wird pro rata rückerstattet, sofern die vorliegenden Fakten sowie die benötigten Unter lagen korrekt sind.

6. Beim Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, geschäftlicher Auslandsaufenthalt, Militärdienst, Sprachaufenthalt) können Sie Ihre Mitgliedschaft für die Dauer von mind. 1 Monat bis maximal 9 Monaten unterbrechen. Ferien gelten grundsätzlich nicht als Grund für einen Time Stop. Die Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Jahresmitgliedschaft angerechnet. Der Time Stop muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer/einem entsprechenden Bestätigung/Zeugnis an admin@indigofitness.ch geschickt werden. Ein rückwirkender Time Stop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

7. Nichtbenutzen der Dienstleistungen von INDIGO berechtigt das Mitglied nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Mitgliederbeitrags. Mit einer Ausnahmegenehmigung der Geschäftsleitung kann die Mitgliederkarte einem Nichtmitglied übertragen werden.

8. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle ein digitales Foto erstellt wird. Dieses Foto dient ausschliesslich zur Kontrolle bei INDIGO.

9. Die Mitglieder und Gäste verpflichten sich, den Anweisungen des Personals von INDIGO jederzeit Folge zu leisten sowie den Club Guide strikt einzuhalten.

10. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung von INDIGO oder seines Personals ausgeschlossen. Mitglieder und Gäste nutzen die Räumlichkeiten und Angebote von INDIGO auf eigene Gefahr. Ausserdem haftet INDIGO nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für deponierte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der Mitglieder und Gäste.

11. INDIGO ist mit Ausnahme von diversen Feiertagen und mit Ausnahme von Revision, Reinigung, Umbau etc. täglich während der Betriebszeiten geöffnet. Aus weiteren, betriebsnotwendigen Schliessungen hat das Mitglied keinen Anspruch auf eine Rückvergütung oder auf eine Verlängerung seiner Jahresmitgliedschaft.

12. Allfällige Gutschriften verfallen mit Ablauf der Vertragsdauer und werden weder in einen neuen Vertrag übernommen noch ausbezahlt.

13. Der Mietschrank wird jährlich bezahlt. Falls keine freien Mietschränke vorhanden sind, wird eine Warteliste geführt. Bei einem Time Stop wird der Mietschrank um die Anzahl Ruhemonate verlängert.

14. Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen des Club Guide vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung des Club Guide kann das Mitglied keine Rechte ableiten. Es gilt immer der aktuelle Club Guide.

15. INDIGO kann sein Angebot und die Betriebszeiten jederzeit ändern. Das Mitglied hat im Falle einer Reduktion des Angebots oder der Betriebszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung.

16. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können von INDIGO auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung von INDIGO innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.

17. Das Mitglied anerkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Club Guide von INDIGO vollumfänglich.

Zahlungsbedingungen / Datensicherheit

ZAHLUNG IN MONATSRATEN in Zusammenarbeit mit Stripe

Die Monatsraten werden automatisch Ihrer hinterlegten Kreditkarte belastet. Für mehr Informationen gehen Sie auf: https://stripe.com/de-ch/privacy

Des Weiteren gelten auch für die Käufer die unter der Rubrik Datenschutz abrufbaren Bedingungen für die Nutzung der Website des Webshops.

EINMALZAHLUNG PER KREDITKARTE in Zusammenarbeit mit SAFERPAY.

Die Bezahlung sämtlicher Bestellungen hat in Schweizer Franken zu erfolgen über SAFERPAY. Saferpay ist eine umfassende Internet-Payment-Plattform, die speziell für den Handel entwickelt wurde. Sie bietet Gewähr für sicheren Zahlungsverkehr im Internet für den Händler wie für den Karteninhaber. Der Händler profitiert von der einfachen Integration der Zahlungsmittel in die e-Commerce Plattform sowie der Modularität, mit der er heutige wie zukünftige Anforderungen abdecken kann. Der Karteninhaber profitiert davon, dass er bei allen Shops die Saferpay einsetzen, sicher einkaufen kann. Saferpay ist eine Entwicklung der SIX Payment Services AG. Die SIX Payment Services AG ist die Schweizer Marktführerin im Bereich des bargeldlosen, elektronischen Zahlungsverkehrs. Über das Rechenzentrum der SIX Payment Services AG werden täglich mehrere hunderttausend Finanztransaktionen abgewickelt. Saferpay wird in der Schweiz betrieben. Es bestehen Kommunikationsverbindungen zu allen wichtigen Banken in Europa und direkte Verbindungen in die weltweiten Kreditkarten-Netzwerke. Saferpay gewährleistet sicheres und einfaches Bezahlen im und über das Internet.

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen zum Zweck der Vertragsabwicklung und der Pflege der Beziehungen zum Kunden (inkl. Marketingmassnahmen).

Personenbezogener Daten des Kunden werden explizit nicht an Dritte weitergeben. Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden.

Des Weiteren gelten auch für die Käufer die unter der Rubrik Datenschutz abrufbaren Bedingungen für die Nutzung der Website des Webshops.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis, inkl. dieser AGB, untersteht ausschliesslich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des schweizerischen internationalen Privatrechts, insbesondere unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (Wiener Kaufrecht). Gerichtsstand ist Zürich.